[ ANWALTSKANZLEI · WIE ES FUNKTIONIERT ]

KI am Telefon
der Kanzlei:
Was darf sie?

Ein KI-Telefonassistent nimmt jede Mandantenanfrage an, auch außerhalb der Kanzleizeiten. Die erste Frage ist meist nicht, was er kostet, sondern ob er berufsrechtlich überhaupt erlaubt ist. Hier ist die ehrliche Antwort, mit der Grenze, die das Rechtsdienstleistungsgesetz zieht.

31. Mai 2026 · 10 Min Lesezeit · Auralex Redaktion

Wenn das Thema KI-Telefonassistent in der Anwaltskanzlei aufkommt, ist die erste Frage selten der Preis. Sie lautet: „Darf ich das überhaupt?" Das ist die richtige Frage. Eine Kanzlei verarbeitet sensible Daten, sie unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit, und das Rechtsdienstleistungsgesetz zieht klare Grenzen. Wer diese Grenzen kennt, sieht sehr schnell, was ein solcher Assistent darf und was er bewusst nicht tut.

Die kurze Antwort: Ein KI-Telefonassistent nimmt Anrufe entgegen, erfasst das Anliegen und vereinbart Termine. Das ist Kommunikation, keine Rechtsberatung. Und genau diese saubere Trennung ist der Grund, warum der Einsatz in einer Kanzlei zulässig ist, wenn drei Dinge stimmen: ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO, die Wahrung der Verschwiegenheit nach § 43a BRAO und § 203 StGB, und eine Verarbeitung der Daten in Deutschland.

Dieser Beitrag erklärt, was ein KI-Telefonassistent für die Anwaltskanzlei konkret macht, wo das Berufsrecht die Grenze zieht und warum gerade der telefonische Erstkontakt darüber entscheidet, ob aus einer Anfrage ein Mandat wird.

Was ein KI-Telefonassistent in der Kanzlei konkret macht

Ein KI-Telefonassistent ist kein Anrufbeantworter und keine Bandansage. Er führt ein echtes Gespräch, in natürlicher Sprache, und arbeitet dabei genau die Schritte ab, die sonst eine Rechtsanwaltsfachangestellte am Empfang übernimmt. Vier Aufgaben stehen im Zentrum.

Jeden Anruf annehmen, auch mehrere gleichzeitig

Der Assistent geht in 1 bis 3 Sekunden ran, rund um die Uhr, auch während Gerichtsterminen, Mandantengesprächen und nach Feierabend. Anders als ein Mensch kann er mehrere Anrufe parallel führen. Wenn am Montagmorgen vier Anfragen gleichzeitig hereinkommen, bleibt keine in der Warteschleife hängen.

Das Anliegen und das Rechtsgebiet erfassen

Er fragt strukturiert ab, worum es geht, ordnet die Anfrage einem Rechtsgebiet zu und hält den Sachverhalt in Stichpunkten fest. Eine arbeitsrechtliche Kündigung landet so von vornherein im richtigen Dezernat, eine familienrechtliche Anfrage bei der zuständigen Kollegin.

Termine vereinbaren und in den Kalender eintragen

Freie Slots werden direkt im Kanzleikalender geprüft und gebucht, inklusive Bestätigung und Erinnerung an den Mandanten. Das Erstgespräch ist damit terminiert, bevor jemand in der Kanzlei den Anruf überhaupt bemerkt hat.

Dringlichkeit erkennen und nach Ihren Regeln durchstellen

Sie legen fest, was als dringend gilt: eine laufende Frist, eine Festnahme, eine einstweilige Verfügung. Solche Fälle stellt der Assistent sofort an die hinterlegte Nummer durch. Alles andere wird dokumentiert und am nächsten Werktag übersichtlich zusammengefasst.

Beim Internet war es genauso. Viele waren skeptisch, haben gewartet, und dann zu spät gemerkt, wie viel früher sie hätten anfangen können. Bei KI in der Kanzlei läuft gerade derselbe Reflex ab.

Misstrauen gegenüber neuer Technik ist in einem Beruf, der von Sorgfalt und Vertraulichkeit lebt, nachvollziehbar. Doch die Skepsis betrifft selten die Technik selbst. Sie betrifft die Frage, ob das mit dem Berufsrecht vereinbar ist. Schauen wir uns deshalb genau die Grenze an, die hier wirklich zählt.

Die entscheidende Grenze: keine Rechtsberatung

Das Rechtsdienstleistungsgesetz reserviert die rechtliche Prüfung eines konkreten Einzelfalls den Anwältinnen und Anwälten. Ein KI-Telefonassistent darf und soll diese Grenze nicht überschreiten. Er beurteilt keine Erfolgsaussichten, gibt keine rechtliche Einschätzung ab und sagt keine Honorare verbindlich zu. Er nimmt auf, ordnet ein und terminiert. Die inhaltliche Mandatsarbeit bleibt vollständig in der Kanzlei.

Diese Trennung ist kein Nachteil, sondern der Kern eines sauberen Einsatzes. Genau deshalb ist ein solcher Assistent zulässig: Er übernimmt die Tätigkeit des Sekretariats, nicht die der Anwältin.

Bleiben die berufsrechtlichen Pflichten. Die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 43a BRAO und der strafbewehrte Schutz von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB gelten auch für jeden Dienstleister, der mit Mandantendaten in Berührung kommt. Drei Bausteine decken das ab:

Sind diese drei Bausteine vorhanden, ist der Einsatz eines KI-Telefonassistenten berufsrechtlich abgesichert. Das ist genau der Punkt, an dem viele günstige Standard-Anbieter ungenau werden. Wir behandeln ihn als Voraussetzung, nicht als Detail im Kleingedruckten.

Warum der Erstkontakt über das Mandat entscheidet

Der telefonische Erstkontakt ist in der Kanzlei kein Verwaltungsvorgang. Er ist die Conversion. Wer einen Anwalt sucht, ruft selten nur eine Kanzlei an. Er ruft die erste an, und wenn er dort jemanden erreicht, der sein Anliegen aufnimmt und einen Termin gibt, bleibt er meist auch dort. Erreicht er niemanden, wählt er die nächste Nummer auf der Liste.

Wie schnell das passiert, zeigen Studien zur telefonischen Erreichbarkeit aus dem Service-Bereich: 60 Prozent der Anrufer legen schon nach einer Minute Warteschleife auf, und 85 Prozent davon rufen nie wieder an. Diese Zahlen stammen aus dem Gesundheitswesen, doch das Verhalten ist im Rechtsbereich kaum anders, oft sogar ausgeprägter, weil hinter einer Mandantenanfrage ein drängendes Problem steht.

Rechnen wir es für eine kleine Kanzlei durch. Die folgende Rechnung ist eine transparente Annahme, kein Studienwert, aber sie ist konservativ angesetzt:

Je nach Rechtsgebiet liegt ein einzelnes Mandat zwischen 1.500 und 8.000 Euro. Die Spanne nach oben ist also erheblich größer als die Investition in einen Assistenten, der genau diese Erstkontakte auffängt.

24/7
Jede Mandantenanfrage wird angenommen, auch außerhalb der Kanzleizeiten
60 %
der Anrufer legen schon nach einer Minute Warteschleife auf
85 %
davon rufen nie wieder an, sie wählen die nächste Kanzlei
5 Tage
bis der Assistent auf die Kanzlei eingerichtet und einsatzbereit ist

KI-Telefonassistent oder zweite Kraft am Empfang?

Die naheliegende Antwort auf verpasste Anrufe lautet: jemand muss ans Telefon. Das ist auch die teuerste und langsamste Antwort. Eine zusätzliche Rechtsanwaltsfachangestellte kostet inklusive Lohnnebenkosten und Urlaubsvertretung mehrere Tausend Euro im Monat, und der Markt ist leergefegt. Eine geeignete Kraft zu finden, dauert häufig Monate.

Der entscheidende Unterschied bleibt aber bestehen, egal wie gut die Kraft ist: Ein Mensch kann nicht zwei Anrufe gleichzeitig annehmen. In den Spitzenzeiten am Vormittag und am späten Nachmittag, in denen die meisten Erstanfragen eingehen, hört die Empfangskraft genau einen Anrufer. Die anderen landen in der Leitung oder legen auf. Ein KI-Telefonassistent kennt diese Engstelle nicht. Er entlastet die vorhandene Kraft, statt sie zu ersetzen, und fängt genau die Anrufe auf, die sonst niemand hört.

Anbindung an die Kanzlei-Abläufe

Ein KI-Telefonassistent entfaltet seinen Nutzen erst, wenn er sich in die bestehenden Abläufe einfügt. Termine landen im Kanzleikalender, Anruf-Zusammenfassungen fließen per E-Mail in den Posteingang oder in das Dokumentenmanagement. Wie tief eine Anbindung an Kanzleisoftware wie RA-MICRO oder DATEV möglich ist, hängt von den vorhandenen Schnittstellen ab. Diese Frage klären wir vor dem Aufbau, nicht danach.

Wir bei Auralex bauen den Assistenten nicht von der Stange. Wir setzen ihn auf Ihre Kanzlei auf: mit Ihren Rechtsgebieten, Ihren Standard-Antworten, Ihren Regeln, wann ein Anruf durchgestellt wird. Sie entscheiden, wie weit es geht. Voice-Agent und Dashboard sofort, weitere Module wie Termin-Erinnerungen Schritt für Schritt, wenn Sie sie brauchen. Wir verstehen uns als Wegbegleiter, nicht als Verkäufer.

Wenn Sie sehen möchten, wie diese Zusammenarbeit über die Zeit aussieht, haben wir sie in vier Phasen beschrieben: So arbeiten wir mit Kunden zusammen, vier Phasen, Sie entscheiden nach jeder neu.

Der nächste Schritt: Ihre echten Zahlen in 10 Minuten

Statt zu schätzen, wie viele Erstkontakte Ihre Kanzlei wirklich verpasst, schlagen wir ein 10-minütiges Telefonat vor. Anzahl der Berufsträger, Erreichbarkeit in den Spitzenzeiten, durchschnittlicher Mandatswert in Ihren Rechtsgebieten. Daraus ergibt sich für Ihre Kanzlei ein konkreter Verlust-Korridor pro Monat. Keine Demo, keine Pauschal-Aussagen, nur Ihre Zahlen.

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[ HÄUFIGE FRAGEN ]

Was Kanzleien
am häufigsten fragen

Darf eine Anwaltskanzlei überhaupt einen KI-Telefonassistenten einsetzen?

Ja. Ein KI-Telefonassistent nimmt Anrufe entgegen, erfasst das Anliegen und vereinbart Termine. Das ist Kommunikation, keine Rechtsdienstleistung. Entscheidend sind drei Punkte: ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO, die Wahrung der Verschwiegenheit nach § 43a BRAO und § 203 StGB durch eine Verpflichtung des Dienstleisters, und eine Verarbeitung der Daten in Deutschland. Sind diese Punkte erfüllt, ist der Einsatz zulässig.

Leistet der KI-Telefonassistent Rechtsberatung?

Nein. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist die rechtliche Prüfung eines Einzelfalls allein der Anwältin oder dem Anwalt vorbehalten. Der Assistent nimmt den Anruf an, erfragt Rechtsgebiet und Sachverhalt in Stichpunkten und vereinbart einen Termin. Die inhaltliche Mandatsarbeit bleibt vollständig bei der Kanzlei.

Wie bleibt das Mandantengeheimnis gewahrt?

Über drei Ebenen: einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO, eine gesonderte Verpflichtung auf die Verschwiegenheit nach § 203 StGB für alle beteiligten Dienstleister, und die Verarbeitung auf Servern in Deutschland mit verschlüsselter Übertragung. So sind die Anforderungen aus § 43a BRAO abgedeckt.

Was kann ein KI-Telefonassistent konkret, und was nicht?

Er kann Anrufe rund um die Uhr annehmen, auch mehrere parallel, das Anliegen und Rechtsgebiet erfassen, Termine in den Kanzleikalender eintragen, dringende Fälle nach Ihren Regeln durchstellen und jeden Anruf dokumentieren. Er kann keine Rechtsfragen beurteilen, keine Erfolgsaussichten einschätzen und keine Honorare verbindlich zusagen. Genau diese Grenze ist gewollt.

Lässt sich der Assistent an die Kanzleisoftware anbinden?

In den meisten Fällen ja. Termine landen im Kanzleikalender, Anruf-Zusammenfassungen können in das Dokumentenmanagement oder per E-Mail in den Posteingang fließen. Wie tief die Anbindung an Systeme wie RA-MICRO oder DATEV geht, hängt von den vorhandenen Schnittstellen ab. Das klären wir vor dem Aufbau im Diagnose-Gespräch.

Wie lange dauert die Einrichtung?

Der Assistent ist in der Regel innerhalb von maximal fünf Werktagen einsatzbereit. Wir richten ihn auf Ihre Kanzlei ein, mit Ihren Standard-Antworten, Ihren Rechtsgebieten und Ihren Regeln, wann ein Anruf durchgestellt wird.

Lohnt sich das auch für eine kleine Kanzlei mit drei Mitarbeitern?

Gerade dort. In kleinen Kanzleien sitzt oft eine einzige Rechtsanwaltsfachangestellte am Telefon, an der Tür und am Schriftsatz gleichzeitig. Sie kann nicht zwei Anrufe parallel annehmen. Genau in den Spitzenzeiten gehen so die Erstkontakte verloren, die über neue Mandate entscheiden.

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Wir rechnen Ihnen in 10 Minuten vor, wie viele Erstkontakte Ihre Kanzlei pro Monat verpasst und was das an Mandatswert bedeutet. Keine Demo, keine Pauschal-Aussagen. Nur Ihre echten Zahlen.

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Hinweis: Für den Einsatz in Heilberufe-nahen und verschwiegenheitspflichtigen Mandaten setzt Auralex einen Auftragsverarbeitungsvertrag sowie eine gesonderte Verpflichtung nach § 203 StGB voraus. Die Verarbeitung erfolgt auf Servern in Deutschland.